„Anna und Arthur streiten sich: Aussageverweigerung oder Schweigepflicht?“

Aussageverweigerung zieht sich ab der Revolte ’68 als klares Prinzip durch die Geschichte der linksradikalen Bewegungen. Vor 25 Jahren, nach den Schüssen an der Startbahn-West im November 1987 machten einige Genossinnen angesichts des Mordvorwurfs umfangreiche Aussagen vor den Staatsschutzbehörden. Gegenseitige Belastungen, Aufdeckung von politischen Strukturen und illegalen Aktionen gehörten dazu. Daraus zog der Rest der Bewegung im Rhein-Main-Gebiet eine Lehre, die „Anna und Arthur halten’s Maul“-Kampagne: Keine Aussage vor der Polizei und Staatsanwaltschaft!

Anders kann sich die Situation im Prozess, vor Gericht darstellen. Hier kam und kommt es des öfteren zu Einlassungen bzw. Aussagen, im besten Falle in Absprache mit der Verteidigung und dem politischen wie dem sozialen Umfeld der Angeklagten. Über das Wie und Warum von solchen Einlassungen gibt es seit Jahren Streit, aber selten öffentliche Diskussionen. Wir laden euch ein zu einer Veranstaltung, in der wir über zwei Punkte mit euch diskutieren wollen:

  1. Aussageverweigerung in Ermittlungsverfahren ist nach wie vor das Gebot der Stunde. Anna & Arthur halten’s Maul immer noch das Prinzip. Aber kein Dogma. (Wo) sollten neue Koordinaten gesetzt werden?
  2. Was ist eine Einlassung vor Gericht, was ist dabei zu beachten und welche Gefahren sind damit verbunden? Unter welchen Umständen ist gar ein Deal mit dem Gericht denkbar? Welche Rückschlüsse lassen sich in diesem Zusammenhang aus einigen RZ-Verfahren von Rückkehrerinnen aus dem Exil ziehen?

Wir wollen darüber mit euch und Michael Dandl vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sowie Sven Lindemann, Strafverteidiger in Berlin diskutieren.
Veranstaltet von: Einige Genossinnen, die schon etwas älter sind.

Mittwoch, 29. Januar // 19 Uhr // Cafe Größenwahn; K9 // Kinzigstraße 9, 10245 Berlin

Update vom 22.04.2014: Inzwischen ist ein Text zur Veranstaltung veröffentlicht worden, den wir hier dokumentieren.